AGB (Segway-Events)

Stand 31.01.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ruppin-Kult-Tour für Segway-Events

1. Allgemeines

Alle Leistungen und Angebote von Ruppin-Kult-Tour für Segway-Events werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Leistungsangebote

2.1. Ruppin-Kult-Tour führt Sightseeing-Touren sowie Segway-Parcours für Firmen- und Familien-Events, Park- und Sportfeste sowie Werbeaktionen mit Segways durch. Für alle diese Leistungsangebote gelten die folgenden Bestimmungen. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segways alternative Mobilitätshilfen genutzt werden.

2.2. Vertragspartner und Teilnehmer an Segway-Touren und Segway-Parcours werden im Folgenden als Kunden bezeichnet.


3. Teilnahmebedingungen

3.1. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019, wurden die Voraussetzungen geschaffen, Segways im öffentlichen Straßenverkehr bereits mit 14 Jahren und ohne Mofa- oder KFZ-Führerschein nutzen zu können (siehe Bundesanzeiger)

3.2. Für Segway-Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.

3.3. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways, die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.


4. Sicherheitshinweise für Segway-Touren

4.1. Ruppin-Kult-Tour möchte, dass Ihr Segway-Event zu einem besonderen Erlebnis wird. Jede Segway-Tour wird von einem Guide begleitet. Sie erhalten vor Tourbeginn eine Einweisung in die Segway-Fahrweise. Erst wenn Sie sich ausgiebig mit dem Segwayfahren vertraut gemacht haben und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, sollten Sie an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört zur gebuchten Tourdauer.

4.2. Sollten Sie sich nach der Einweisung die Tour nicht zutrauen, erhalten Sie die Hälfte des Tourpreises erstattet.

4.3. Der Guide hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren, die anderen Teilnehmer gefährdenden Fahrens). In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten Tourpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.4. Befolgen Sie während der Tour unbedingt die Anweisungen des Guides. Folgen Sie ihm in dem von ihm vorgegebenen Tempo. Oder bitten Sie ihn ggf. das Tempo zu reduzieren. Zusammenstöße von Segways sind unbedingt zu vermeiden! Bitte halten Sie stets ausreichend Abstand zu den anderen Tourteilnehmern, fahren Sie nicht zu schnell, vermeiden Sie Rückwärtsfahren, Schaukeln sowie abrupte Drehungen mit dem Segway.

4.5. Der Guide hat das Recht, Kunden, die den Sicherheitsanweisungen zuwiderhandeln oder sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Preises. Zudem bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.6. Sollten Sie die Sicherheitsanweisungen unserer Guides nicht beachten und durch Ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haften Sie für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden wie Einnahmeausfällen, es sei denn, der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung des Segways reguliert. 


5. Haftungsausschlusserklärung für Segway-Touren und -Parcours

5.1. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour/einem Segway-Parcours ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

5.2. Haftungsausschlusserklärung des Kunden

  • Die Teilnahme an der Einweisung und an der Segway-Tour bzw. dem Segway-Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer und somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung.
  • Das Mindestgewicht für die Nutzung des Segway beträgt technisch bedingt 45 kg und das Maximalgewicht 118 kg.
  • Bei bestimmten Krankheiten (Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten etc.) wird eine Teilnahme nicht empfohlen.
  • Das Fahren eines Segway ist unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen nicht gestattet.
  • Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, eine Nutzung von Helmen wird dennoch empfohlen. Helme werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Schäden an den persönlichen Sachen des Kunden, die im Zuge der Benutzung eines Segways entstehen, werden nicht erstattet.
  • Der Kunde ist für die Folgen von ihm begangener Verkehrsverstöße oder Straftaten während der Segway-Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten, es sei denn er hat den Verkehrsverstoß oder die Straftat nicht zu verantworten.
  • Die Segways haben eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt. Wir sind verpflichtet, im Fall eines Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen. 
  • Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Kunde haftet auch uneingeschränkt für Schäden am Segway selbst, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.


6. Haftung von Ruppin-Kult-Tour

6.1 Ruppin-Kult-Tour haftet nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


7. Angebote, Aufträge

7.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

7.2. Erteilte Aufträge von Kunden sind für diese verbindlich.


8. Zahlungsbedingungen

8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig. 

8.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

8.3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

8.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

8.5. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber Ruppin-Kult-Tour in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.


9. Stornierung seitens des Kunden

Im Falle der Stornierung einer Tourbuchung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • mehr als 7 Tage vor Tourstart: kostenfrei,
  • mehr als 2 bis 7 Tage vor Tourstart: 20% des Tourpreises (Bearbeitungsgebühr),
  • mehr als 1 bis 2 Tage vor Tourstart: 50% des Tourpreises,
  • weniger als 1 Tag bzw. 24 h vor Tourstart 100% des Tourpreises.

Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung vereinbarter Teilnehmerzahlen.


10. Stornierung seitens Ruppin-Kult-Tour

10.1. Segway-Touren und Segway-Parcours finden aus Sicherheitsgründen nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren statt. In diesen Fällen nimmt Ruppin-Kult-Tour telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht die Alternativen. Aus diesem Grund bitten wir, bei der Buchung eine Mobilfunknummer anzugeben. Im Falle der Stornierung aus Sicherheitsgründen erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

10.2 Erfolgt die Leistung durch Ruppin-Kult-Tour nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn Ruppin-Kult-Tour dies zu vertreten hat und der Kunde zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.